Mobilfunkmast in Bartenstein –
Beschluss im Ortschaftsrat trotz vieler offener Fragen 

Mobilfunkmast am Sportplatz Bartenstein - so könnte er aussehen

Mobilfunkmast in Bartenstein –
Beschluss im Ortschaftsrat trotz vieler offener Fragen 

Update vom 20.01.2020

Sehr geehrte Mitglieder des Gemeinderats Schrozberg, 

am Montag, 13. Januar 2020 hat der Ortschaftsrat Bartenstein im Beisein von Bürgermeisterin Förderer den Bau eines 40 m hohen Mobilfunkmasts am Sportplatz Bartenstein beschlossen – in geheimer (!) Abstimmung mit 7 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung. So wurde eine der wichtigsten Entscheidungen seit Jahren im Schnellverfahren getroffen. Die Telekom bekommt damit einen Freifahrschein, alles zu installieren, was ihr beliebt. Unser Einsatz für Transparenz und eine risikoarme Lösung fand keinerlei Gehör.

Einige Vertreter des Gemeinderats und ca. 40 Bürgerinnen und Bürger nahmen an der öffentlichen Sitzung teil. Etliche Bürger brachten Fragen vor. Alternative Standortvorschläge, wie z. B. auf der Anhöhe zwischen Ettenhausen und Herrentierbach, wollte die Verwaltung nicht weiter prüfen mit dem Hinweis, sicherlich habe die Deutsche Funkturm GmbH schon alle Standorte geprüft, die infrage kämen. Welche Standorte tatsächlich geprüft wurden, ist nicht bekannt. Auch die Frage nach der tatsächlichen Strahlenbelastung an Sportplatz, Kindergarten und Wohnhäusern ist unbeantwortet. 

Offen ist vor allem die Frage nach der Reichweite des Masts:
Laut der Deutschen Funkturm GmbH beträgt die Reichweite der geplanten Funkanlage ca. 1 km – das reicht weder bis zum Schloss Bartenstein noch bis Ettenhausen. Ein 40 m hoher Mast für 150.000 Euro und nur 1 km Reichweite? – Es handle sich dabei um einen Schreibfehler, wurde in Bartenstein gemutmaßt. Womöglich sollte es "10 km" heißen? Damit wiederum wäre Bartenstein künftig der strategische Funkstandort für einen Großteil der Gesamtgemeinde und prädestiniert für den Ausbau zu 5G. Wie hoch ist also die tatsächliche Reichweite und welche Pläne für 5G hat die Dt. Funkturm GmbH in der Hinterhand?

Am 13. Januar wurde also ein Beschluss gefasst,

  • obwohl noch viele Fragen offen sind (Details siehe Anhang "Fragen_anDt_FunkturmGmbH.pdf"), 
  • obwohl die Infoveranstaltung der Deutschen Funkturm GmbH bislang nicht stattgefunden hat, 
  • obwohl 26 % der wahlberechtigten Bürger Bartensteins für eine risikoarme Mobilfunklösung unterschrieben haben und 
  • obwohl die Arbeitsgemeinschaft Mobilfunk Bartenstein beim Runden Tisch am 8. Januar den Ortschaftsrat ausdrücklich gebeten hatte, noch keinen Beschluss zu fassen, sondern für Transparenz und Bürgerbeteiligung zu sorgen. (Statement siehe Anhang).

Auf mehrfachen Hinweis, die Fragen der Bürger seien nicht beantwortet, teilte der Ortschaftsrat mit, er fühle sich ausreichend von der Verwaltung informiert, um eine Entscheidung zu treffen. Warum diese Eile? 

Es geht bei diesem Funkmast nicht nur um Ettenhausen und Bartenstein. Einwohner vom Hornungshof, die ganz nah am geplanten Mast wohnen, hatten bei der Sitzung in Bartenstein kein Rederecht, weil Hornungshof zu Riedbach gehört. Weiter entfernte Ortsteile wie Mäusberg, Hirschbronn, Ganertshausen möchten vielleicht auch beteiligt werden. Ein Gesamtkonzept für die Gemeinde Schrozberg wäre sinnvoll – denn womöglich kommen für andere unterversorgte Ortsteile bald weitere Bauanfragen.

"Die Bevölkerung muss über Chancen und Risiken des Mobilfunks aufgeklärt werden", das fordern die kommunalen Landesverbände in Baden-Württemberg. Doch in Bartenstein gab es keine Informationsveranstaltung der Verwaltung und keine einzige offene Diskussion, bei der sich die Bürgerschaft umfassend mit der Verwaltung hätte austauschen können. Viele gingen nach der Sitzung verärgert und frustriert nach Hause.

Sehr geehrte Gemeinderatsmitglieder, bitte setzen Sie sich für die Klärung der Fragen und für eine Offenlegung des Vertrags mit der Dt. Funkturm GmbH ein, bevor Sie den Bauantrag für den Funkmast in Bartenstein genehmigen. Besonders interessieren uns die Kündigungsfristen und die Haftungsfrage für gesundheitliche Schäden. 

Vielen Dank für Ihre Unterstützung. 

Arbeitskreis Mobilfunk Bartenstein
V.i.S.d.P. Antonie Hertlein, Riedbacher Str. 9, 74575 Bartenstein

  

Was man über Mobilfunk und 5G wissen sollte >>>

 

Geplanter Mobilfunkmast in Bartenstein – Weitere Fragen an die DFMG

Nach der Gemeinderatssitzung am 09.12.2019 wurde ein Fragenkatalog an die Deutsche Funkturm GmbH abgegeben und Anfang Januar eine Antwort erhalten von Herrn Ingo Reinhardt von der Deutschen Telekom GmbH.

Einige unserer Fragen wurden jedoch nicht beantwortet oder die Antworten werfen wieder neue Fragen auf. Deshalb haben wir weiteren Gesprächsbedarf und bitten darum, die kommentierte Frageliste erneut an die Deutsche Telekom weiterzuleiten.

Arbeitsgruppe Mobilfunk Bartenstein
c/o Antonie Hertlein

Mobilfunkmast in Bartenstein

Weitere Fragen an die Deutsche Funkturm GmbH bzw. die Deutsche Telekom:

13.01.2020

schwarz = unsere ursprüngliche Frage; blau = Ihre Antwort; rot = unsere neue Frage

Mit welcher Technik wird der Sendemast bestückt? 
Der Standort soll eine Versorgung mit GSM und LTE herstellen.

Wie hoch sind Sendeleistung und Reichweite? 
Die Sendeleistung kann der Standortbescheinigung entnommen werden. 
Die Standortbescheinigung für Bartenstein (Nr. 771451 – siehe Anlage 1), die in der EMF‐Datenbank verfügbar ist, stammt vom 27.01.2004. Sie gibt keine Auskunft über die aktuellen Pläne, auch nicht über die geplante Sendeleistung.

Die Reichweite für eine Versorgung in heute üblicher Qualität beträgt ca. 1km. 
Ein Bürger unserer Ortschaft meinte, hier handle es sich um einen Tippfehler und es müsse sicher „ca. 10 km“ heißen. Außerdem würde eine Reichweite von 1 km vom Sportplatz nicht bis zum Schloss Bartenstein und auch nicht bis nach Ettenhausen reichen. Was ist also die korrekte Reichweite des geplanten Funkmasts? 
Es gibt noch weiter entfernte Ortschaften, die zur Gemeinde Schrozberg gehören und möglicherweise auch unterversorgt sind (Hirschbronn, Mäusberg, Ganertshausen). Auch dort wären Bedarf und Abdeckung zu klären.

Wo genau soll der Mast errichtet werden? 
In der Nähe des Sportplatzes.

Werden strahlungsarme Antennen verbaut? 
Es werden nur zugelassene Antennen verbaut. 
Bedeutet „zugelassen“ auch automatisch „strahlungsarm“? Wir bitten um konkrete Immissionsberechnungen.

Sind ein Mast mit 40 m Höhe und die vorgeschlagene Technologie angemessen, um zwei kleine Ortschaften zu versorgen? Mit drei kleineren Masten ließe sich ggf. die Strahlenbelastung verringern und verteilen. Wir bitten um eine Beschreibung und einen Vergleich dieser Alternativen, nicht nur in puncto Wirtschaftlichkeit und Reichweite, sondern vor allem in puncto Leistung und Strahlenbelastung. 
Die Größe eines Standortes hat keinen Einfluss auf seine Leistung. 
Wir bitten um einen Vergleich verschiedener Möglichkeiten, um die Variante zu finden, die mit möglichst geringer Immission die weiteste Mobilfunkabdeckung liefert. Es geht nicht nur um die wirtschaftlichste Lösung, sondern auch darum, das Risiko für die Bevölkerung möglichst niedrig zu halten.

Ist gewährleistet, dass Ettenhausen mit einem Mast tatsächlich überall Empfang haben wird? 
Ja. 
Wir verweisen auf die Frage nach der Reichweite von ca. 1 km.

Welche strategische Bedeutung hat der Funkmast in Bartenstein für die DFMG? Um ein Funkloch von wenigen Kilometern zu schließen, bauen Sie doch keinen 150.000 Euro teuren Mast? 
Der Standort dient der Versorgung der Ortschaften, zu welcher wir aufgrund von Lizenzauflagen verpflichtet sind. 
Auch im Interesse der Telekom sind wir daran interessiert, mit möglichst geringem Aufwand für eine ausreichende Mobilfunkabdeckung zu sorgen. 

Welche Ortschaften außer Bartenstein und Ettenhausen werden mit dem Mast noch versorgt? 
Das Versorgungsziel liegt auf diesen beiden Ortschaften. 
Wie gesagt, gibt es weitere Ortsteile von Schrozberg, die ggf. auch unterversorgt sind. Es wäre sinnvoll, auch sie bei den aktuellen Planungen zu berücksichtigen.

Ist eine Aufrüstung des Masts für SG geplant und wird es dann noch weitere kleinere Anlagen direkt in der Nähe von Häusern geben, die ohne Genehmigung erbaut werden dürfen? 
Aktuell gibt es für Bartenstein und Ettenhausen keine 5G Ausbauplanungen.

Ist die Deutsche Funkturm GmbH bereit, vertraglich zu versichern, dass der Mast in Bartenstein nicht für 5G genutzt werden wird? 
Nein. 
5G ist eine Technologie, deren Folgen heute noch nicht abschätzbar sind. Deshalb halten wir es nicht für sinnvoll, heute schon eine Entscheidung dafür zu treffen. Wir plädieren für eine Klausel im Vertrag, die sicherstellt, dass die Kommune eine Entscheidung für oder gegen 5G später treffen kann.

Selbst das Bundesamt für Strahlenschutz empfiehlt einen „umsichtigen Ausbau von 5G", weil dafür auch höhere Frequenzbereiche von 26 bis 86 GHz vorgesehen sind, und für diese Bereiche bislang kaum Untersuchungsergebnisse vorliegen. Das BfS sieht hier „noch Forschungsbedarf". Von Unbedenklichkeit kann keine Rede sein. 
Die von Ihnen angesprochenen Frequenzbereiche werden aktuell nicht für den Mobilfunk genutzt.

In welche Richtungen strahlen die Anlagen und welche Nebenkeulen gibt es? 
Die Sektorisierung kann der Standortbescheinigung entnommen werden. 
Wir haben keinen Zugriff auf eine aktuelle Standortbescheinigung. Bitte legen Sie Immissionsberechnungen und Schaubilder vor, die auch für Laien verständlich sind.

Wie stark werden der Sportplatz und unser Kindergarten von Strahlung betroffen sein?
Selbstverständlich werden alle gesetzliche Vorschriften eingehalten. So auch der Sicherheitsabstand, der durch die Bundesnetzagentur ermittelt wird. Weder Sportplatz noch Kindergarten befinden sich innerhalb des durch die BNetzA vorgegebenen Sicherheitsabstandes. 
Der auf Standortbescheinigungen ausgewiesene Sicherheitsabstand beträgt nur wenige Meter in Hauptstrahlrichtung und in vertikaler Richtung. Bitte beantworten Sie unsere Frage, wie stark Sportplatz und Kindergarten von Strahlung betroffen sein werden.

In welchen Abständen wird gemessen, z.B. in 100, 300, 500, 1000 m Entfernung? 
Wie hoch ist die Strahlung z. B. im Ziegelweg, in der Riedbacher Straße, am Hornungshof und in der Schlossstraße? 
Für Messungen ist die Bundesnetzagentur zuständig, hierzu können wir keine Aussage treffen. 
Sicher haben Sie schon viele ähnliche Masten gebaut, die dem Projekt in Bartenstein ähneln und von denen sie Vergleiche ziehen könnten. Was sind Ihre Erfahrungswerte für die genannten Abstände um den Funkmast?

Übernimmt die DFMG die Haftung für alle Risiken in voller Höhe? Wenn Sie wirklich von der Unschädlichkeit überzeugt sind, dann sollte das kein Problem sein. Wenn nicht die DFMG, wer übernimmt dann die Haftung, falls sich irgendwann durch den Funkmast verursachte Schäden nachweisen lassen? Der Grundstückseigentümer, also die Gemeinde? 
Die Deutsche Telekom unterhält ein Haftpflicht‐Versicherungsprogramm, das die Risiken des Geschäftsbetriebs des Konzerns passend versichert. 
Wir meinen mit unserer Frage nicht die Risiken des üblichen Geschäftsbetriebs, sondern Regressforderungen im Fall von nachgewiesenen Strahlenschäden, die durch diesen Mast verursacht wurden. Laut unserer Information übernehmen große Rückversicherer wie Swiss‐Re keine Haftung für Schäden durch Mobilfunkstrahlung. Wer haftet also?

Wie und wie oft wird die Einhaltung des Grenzwerts geprüft (Toleranzen, Kalibrierzyklus etc.)? 
Diese Frage blieb bislang leider unbeantwortet.

Wird die Strahlenbelastung auch nach jeder Erweiterung oder Änderung der Sendeanlagen geprüft und veröffentlicht? Wird die Messung regelmäßig wiederholt, wie beim TÜV fürs Auto? In welchen Abständen? 
Jede Erweiterung der Anlage bedarf einer Neuerteilung der Standortbescheinigung durch die Bundesnetzagentur. 
Hat die Kommune auch ein Mitspracherecht bei Erweiterungen der Sendeanlagen? 
Auf dem Mast in Zollhaus (Standortbescheinigungs‐Nr. 770794, siehe Anlage 2) sind lt. EMF‐Datenbank 23 Sender installiert. Wie viele Sendeantennen sind in Bartenstein zu erwarten?

Für die Prüfungen ist die Bundesnetzagentur zuständig, hierzu können wir keine Aussage treffen. 
Die Ergebnisse werden in der EMF‐Datenbank der Bundesnetzagentur veröffentlicht. 
Würden Sie bitte bei der Bundesnetzagentur anfragen, wie und in welchen Abständen die Anlagen geprüft werden?

Der Mast in Bartenstein soll auch von weiteren Mobilfunkgesellschaften genutzt werden. 
Wird die Gemeinde vorab informiert, wenn weitere Nutzer und Sendeanlagen dazukommen? 
Ja. Jeder Netzbetreiber ist verpflichtet seine Standortsuche kommunal abzustimmen. 
Heißt das, die Telekom wird ohne Genehmigung der Gemeinde keine Sendeanlagen anderer Netzbetreiber auf dem Mast installieren?

Kann die Gemeinde ein Veto einlegen gegen eine weitergehende Nutzung? 
Im Falle eines Vetos durch die Gemeinde hat jeder Netzbetreiber das Recht private Standortmietverträge abzuschließen.

Gelten die Grenzwerte nur für je einen Sender oder für alle zusammen? 
Für alle zusammen.

Wie lang läuft der Grundstücks‐Pachtvertrag, der mit der Gemeinde geschlossen wird? 
Welche Kündigungsfristen oder Ausstiegsmöglichkeiten gibt es für die Gemeinde, falls sie den Vertrag irgendwann auflösen will? 
Über Vertragliche Inhalte geben wir keine Auskünfte nach außen. Den Vertragsparteien sind diese Modalitäten bekannt. 
Unsere Bürgermeisterin hat uns über die Laufzeit des Vertrags informiert. Ist gewährleistet, dass beide Vertragsparteien das gleiche Kündigungsrecht haben – dass also eine Gleichheit der Vertragsrechte gegeben ist?

Wird es einen Eintrag ins Grundbuch geben, der der Deutschen Funkturm GmbH eine dauerhafte Nutzung zusichert? 
Nein.

Gewähren Sie uns Einblick in Ihre technischen Planungsunterlagen, damit ein unabhängiger Gutachter Ihre Pläne prüfen kann? 
Die Pläne werden bereits durch die Bundesnetzagentur als unabhängige Instanz geprüft und bei Einhaltung aller Vorgaben durch die Standortbescheinigung bestätigt. 
Die Frage, ob Sie uns Einblick in die technischen Planungsunterlagen gewähren, ist nicht eindeutig beantwortet. Lautet die Antwort ja oder nein?

Experten prognostizieren einen Wertverfall von 30 bis 40 % für Immobilien in der Nähe eines Funkmasts. 
Gibt es für unmittelbar betroffene Anlieger eine Entschädigung? 
Für eine Miet‐ bzw. Kaufminderung gibt es keine entsprechenden Grundlagen. 
Hierzu gibt es diverse Gerichtsentscheidungen, wie z.B. durch das Landgericht Freiburg Az.: 3 S 294/95. 
Das heißt, für die Wertminderung von Immobilien und Grundstücken gab es bislang keine Entschädigung. 
Aber falls die Gerichte eines Tages anders entscheiden, wer haftet dann?

Hat der Funkmast eine Notstromversorgung, sodass man auch bei Stromausfall Empfang hat? 
Nein.

 

 

Mobilfunkmast Bartenstein – Runder Tisch mit dem Ortschaftsrat am 8. Januar 2020

Statement der Arbeitsgruppe Mobilfunk Bartenstein

(vertreten durch Almuth Bantzhaff, Antonie Hertlein und Rolf Weiß)
 

Wir wollen eine risikoarme Mobilfunkversorgung in Bartenstein und Ettenhausen

Zum Mobilfunkmast in Bartenstein gibt es kontroverse Meinungen. Im Vorfeld war hier oft von „Gegnern“ und „Befürwortern“ die Rede.

Deshalb ist es uns wichtig, ganz deutlich zu sagen: 
Wir haben uns nie gegen den Funkmast ausgesprochen, sondern für eine risikoarme Mobilfunkversorgung in Bartenstein und Ettenhausen. Also haben wir im Grunde ein gemeinsames Ziel.

Wir haben eine Fotomontage mitgebracht, um tatsächlich vor Augen zu haben, worüber wir reden. So könnte der Mast aussehen: ((siehe Fotomontage)). Allerdings geht es nicht nur um die Optik. 
 

Der amtliche Grenzwert für Mobilfunkstrahlung

Viele hier vertrauen darauf, dass die amtlichen Grenzwerte uns schützen. Aber was besagt der Grenzwert eigentlich?

Er bezieht sich auf die Strahlendosis, die eine 70° kg schwere, mit Wasser gefüllte Puppe innerhalb von 30 Minuten um 1° C erwärmt. Es geht dabei nur um die thermische Wirkung. 
Die biologische Wirkung der Strahlung bleibt völlig unberücksichtigt. Auswirkungen aufs Nervensystem, auf die DNA, Zellteilung – die eigentlich schädlichen Effekte lassen sich nicht durch Temperaturerhöhungen erklären. Das ist so, als würde man Röntgenstrahlen oder Radioaktivität mit dem Thermometer messen statt mit dem Geigerzähler.

Und: Der amtliche Grenzwert liegt um das Billionenfache über der natürlichen Strahlung, die im Körper feinste Mechanismen steuert, von der Gehirnaktivität bis zum Hormonsystem.

Das Bundesamt für Strahlenschutz sagt, biologische Wirkungen seien zwar nicht nachgewiesen, aber: „Die Frage der Langzeitwirkungen über einen Zeithorizont von mehr als fünfzehn Jahren hinaus bleibt weiterhin offen.“ https://www.bfs.de/DE/themen/emf/hff/wirkung/wirkung_node.html

Laut Stiftung Warentest besteht „kaum Grund zur Sorge“, was Handystrahlung betrifft (test 9/2019). Doch gleichzeitig gibt sie zu: „Handystrahlung scheint die Spermienqualität zu mindern. Der Effekt ist mit höchstens 10 Prozent aber recht klein.“ Und: „Schutzmaßnahmen sind für Kinder besonders wichtig. Für sie liegen erst vergleichsweise wenige Studien zu möglichen gesundheitlichen Folgen vor.“

Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat bereits 2011 Mobilfunk als „möglicherweise krebserregend“ in die Risikogruppe 2B eingestuft. Aufgrund neuer Studienergebnisse fordert der Experten‐Ausschuss der WHO (22. April 2019) eine Höherstufung in die Risikogruppe 1 „krebserregend“.

In anderen Ländern sind die Grenzwerte übrigens deutlich niedriger angesetzt. z. B. in der Schweiz, Belgien, Italien und sogar in Russland.

Mobilfunk kann schon weit unterhalb des amtlichen Grenzwerts schaden. Die Strahlung beeinflusst z. B. den Orientierungssinn von Bienen. – Die Frage, welche Rolle Funkstrahlung für das Insektensterben spielt, müsste besonders die Landwirte interessieren, die in letzter Zeit viel Kritik einstecken mussten.

Besonders alarmierend für direkte Anwohner ist die Naila‐Studie (Naila ist eine Kleinstadt bei Hof/Oberfranken mit ca. 8.000 Einwohnern): Innerhalb von 10 Jahren (von 1994‐2004) gab es dort im Radius von 400 m um den Sendemast dreimal so viele neue Krebsfälle wie im Radius von 400 bis 1.000 Metern. – 
Im 400‐m‐Radius liegen bei uns der Sportplatz, die Mehrzweckhalle, das Neubaugebiet, ein Teil der Riedbacher Straße und Hornungshof.

Auch eine niedrige Strahlendosis in größerer Entfernung kann biologische Effekte verursachen. Wir haben die Übersicht „Grenzwerte für Hochfrequenzbelastung“ mitgebracht. Sie zeigt, was bereits weit unter dem Grenzwert passieren kann.

Wer sich schützen will, kann sein Haus für teures Geld abschirmen lassen. Aber wie steht es um unsere Lebensqualität, wenn wir uns künftig nicht mehr unbeschwert im Freien aufhalten können? 
 

Das Vorsorgeprinzip

Vor diesem Hintergrund ist unseres Erachtens die einzig vertretbare Strategie das Vorsorgeprinzip. 
Mobilfunk ja – aber nach dem Motto „So viel wie nötig, so wenig wie möglich“.

Wer sich einfach auf den amtlichen Grenzwert verlässt, ist schlecht beraten.

Jeder Einzelne von uns ist aufgerufen, mit diesem Thema verantwortlich umzugehen. Denn es geht ja nicht nur um Funkmasten, sondern auch um die Strahlung, die wir in unseren Häusern selbst verursachen, z. B. mit Handy, WLAN und Schnurlos‐Telefonen. Was in meinem Haus passiert, kann ich selbst regulieren. Für die Strahlung von Funkmasten brauchen wir den Schutz der Kommune.

Unsere Bedenken haben wir bereits im November schriftlich formuliert. Insgesamt 79 Personen teilen diese Bedenken und haben dafür bislang ihre Unterschrift gegeben (16 Leute aus den angrenzenden Ortsteilen und 63 Bartensteiner, das ist fast ein Viertel der wahlberechtigten Bürger von Bartenstein).

Sie sind unsere gewählten Vertreterinnen und Vertreter im Ortschaftsrat und wir bitten Sie, uns ernst zu nehmen. Auch wir gehören zu den Bürgern, die Sie gewählt haben, im Vertrauen darauf, dass Sie unsere Interessen vertreten. 
 

Das Mitspracherecht der Gemeinde

Der Mobilfunk‐Ausbau ist eine von der Regierung beschlossene Sache. Die Netzbetreiber sind in Zugzwang. 
Bis Ende 2022 sollen 98 Prozent aller Haushalte mit Datennetzen versorgt sein, die mindestens 100 Megabit pro Sekunde schaffen. Auch die Deutsche Funkturm GmbH spricht von „Lizenzauflagen“ und von der Verpflichtung, die Ortschaften zu versorgen. Nicht nur wir wollen etwas von ihr, sondern sie auch etwas von uns, nämlich einen Maststandort.

Die Deutsche Funkturm GmbH behauptet von sich: „Schließlich wird einvernehmlich nach einem geeigneten Alternativstandort gesucht, falls es unterschiedliche Vorstellungen zwischen den Anbietern und der Kommune zum ausgewählten Standort gibt. Dazu gehört auch, dass die Deutsche Funkturm Standortvorschläge der Kommune prüft und bei Eignung bevorzugt realisiert. (…) Die Deutsche Funkturm setzt beim Aufbau der Mobilfunknetze auf enge Zusammenarbeit und konstruktiven Dialog mit allen Beteiligten.“
https://www.dfmg.de/de/unser‐unternehmen/funk‐und‐umwelt/faq.html

Genau diesen konstruktiven Dialog suchen wir. Frau Förderer hat unseren Fragenkatalog an die Funkturm GmbH weitergeleitet. Anfang Januar kam eine Antwort, die viele Fragen offenlässt:

Auf unsere Frage nach der Haftung: „Die Deutsche Telekom unterhält ein Haftpflicht‐ Versicherungsprogramm, das die Risiken des Geschäftsbetriebs des Konzerns passend versichert.“ Sind damit auch Schäden durch Strahlung abgedeckt? Die großen Rückversicherungen (u. a. Swiss‐Re) haben 2013 Mobilfunk in die höchste Risikogruppe eingestuft. Sie übernehmen keine Haftung für Schäden durch Mobilfunkstrahlung. Im Zweifelsfall haftet der Grundstückeigentümer, hier also die Gemeinde, wenn sie sich nicht vertraglich absichert.

Zur Veränderung oder Aufrüstung der Sender: Der Pachtvertrag räumt der Deutschen Funkturm GmbH das Recht ein, „auf eigene Kosten eine Funkübertragungsstelle … zu errichten, zu betreiben, zu unterhalten, zu ändern, zu erneuern und auszutauschen“ (Zitat aus Mail von Fr. Förderer 18.12.19). Der Gemeinde bleibt offenbar keinerlei Mitspracherecht. Am Zollhaus‐Mast sind 23 Sender installiert. Blüht uns das in Bartenstein auch?

Es fehlt jegliche Angabe zu Sendeleistung, Strahlungsstärke etc., mit der Begründung: „Für Messungen ist die Bundesnetzagentur zuständig, hierzu können wir keine Aussage treffen.“
Zur Bestrahlung von Sportplatz und Kindergarten: „Selbstverständlich werden alle gesetzlichen Vorschriften eingehalten.“ – Aber wie hoch wird die Strahlung tatsächlich sein? Keine Antwort.

Wir baten um einen Vergleich zwischen einem großen und drei kleineren Masten. Die Antwort lautet: „Die Größe eines Standortes hat keinen Einfluss auf seine Leistung.“ – Das beantwortet unsere Frage nicht.

Wie und wie oft wird die Einhaltung des Grenzwerts geprüft? – Keine Antwort.

Die genannte Reichweite hat sogar uns verblüfft: Sie beträgt nur „ca. 1 km“. Wir haben das in einen Lageplan eingetragen. Es reicht nicht bis zum Schloss und nicht bis Ettenhausen. Trotzdem soll gewährleistet sein, dass ganz Bartenstein und Ettenhausen überall Empfang haben? Was sagt Ettenhausen dazu? Und wie steht es um die noch weiter entfernten Ortsteile Mäusberg, Hirschbronn, Ganertshausen …?

Wir haben die Deutsche Funkturm gefragt: „Gewähren Sie uns Einblick in die technischen Planungsunterlagen, damit ein unabhängiger Gutachter Ihre Pläne prüfen kann?“ 
Die Antwort lautet: „Die Pläne werden bereits durch die Bundesnetzagentur als unabhängige Instanz geprüft.“ – Also: kein Einblick für uns.

„Hat der Funkmast eine Notstromversorgung, sodass man auch bei Stromausfall Empfang hat?“ – „Nein.“

„Ist die Deutsche Funkturm GmbH bereit, vertraglich zu versichern, dass der Mast in Bartenstein nicht für 5G genutzt werden wird?“ – „Nein.“ 
 
 

Wir fürchten eine unnötige Aufrüstung auf 5G:

5G ist eine Technologie, die mit einem Vielfachen der bisherigen Frequenzen arbeitet. Die Reichweite der Strahlen ist wesentlich kürzer. Deshalb wird man etwa im Abstand von 100 Metern sogenannte Kleinzellen brauchen, die ohne Genehmigung an Straßenlampen oder Ähnlichem befestigt werden dürfen.

Das Bundesamt für Strahlenschutz sagt über diese Kleinzellen: „Sie werden zwar eine geringere Sendeleistung haben, gleichzeitig aber näher an Orten betrieben werden, an denen sich Menschen aufhalten. Wie sich dies genau darauf auswirken wird, in welchem Maße die Bevölkerung der Strahlung ausgesetzt sein wird, kann noch nicht abgeschätzt werden.“ 
https://www.bfs.de/DE/themen/emf/mobilfunk/basiswissen/5g/5g.html

Im EU‐Vertrag, Art. 191, heißt es: „Die Umweltpolitik der Union beruht auf den Grundsätzen der Vorsorge und Vorbeugung“. Das muss nach unserem Verständnis auch für Mobilfunk gelten. Alles andere wäre ein Experiment an Mensch, Tier und Umwelt.

Im Übrigen sind 100 Megabit pro Sekunde auch schon mit dem 4G‐Standard machbar, dafür brauchen wir kein 5G. 
 

Konsensfindung

Wie kann man nun den Wunsch nach technischer Innovation und nach geringer Strahlung auf einen Nenner bringen?

Die Broschüre „Leitfaden Senderbau“ der Österreichischen Ärztekammer skizziert auf vorbildliche Art, wie ein Konsens entstehen kann zwischen Mobilfunkbetreiber, Behörden und Anwohnern. 
Eine offene Kommunikation und die Einbindung der Bevölkerung bilden die Basis.

Dazu gehört auch, dass der Netzbetreiber Immissionsberechnungen vorlegt – und dass er die Immissionen so niedrig hält wie technisch machbar.

Im Leitfaden heißt es: „Jedes Risiko (…) erscheint eher akzeptabel, wenn Freiwilligkeit, Selbstbestimmung, 
Vorteile, Vertrauen [und …] Kontrollmöglichkeiten vorliegen … Demgegenüber erscheint ein Risiko inakzeptabel, wenn es aufgezwungen, fremdbestimmt“ ist (Leitfaden Senderbau, S. 20).

Auch die WHO sagt: „Offene Kommunikation und Diskussion zwischen Betreibern, lokalen Behörden und der Öffentlichkeit kann helfen, Verständnis und Akzeptanz zu bewirken“ (fact sheet 322, Juni 2010).

Genau diese offene Kommunikation wünschen wir uns. Frau Förderer schlug eine Bürger‐Infoveranstaltung mit der Deutschen Funkturm GmbH vor. Wir wollten dabei auch einen kritischen Standpunkt einbringen, aber unsere Bürgermeisterin will nur der Deutschen Funkturm ein Podium bieten. Wir könnten doch unsere eigene Veranstaltung organisieren, so riet sie uns beim Gespräch am 28.11.2019.

Im Übrigen hätte das alles keinen Einfluss mehr auf die getroffene Entscheidung. Uns bliebe nur, ein Bürgerbegehren anzustreben. 
Während dann doch die Frage geprüft wurde, ob das Thema erneut auf die Tagesordnung des Gemeinderats kommt, erreichte uns am 19. Dezember die Nachricht von Frau Förderer, der Pachtvertrag mit der Deutschen Funkturm sei schon unterzeichnet. Das war für uns wie ein Schlag ins Gesicht.

Unsere eigene Infoveranstaltung haben wir jetzt organisiert. Sie findet am Freitag, 10. Januar 2020 um 19 Uhr im Löwen statt. Es ist ein Angebot, zu vertiefen, was wir hier nur streifen konnten. Wir laden Sie als Entscheidungsträger ganz besonders ein und würden uns freuen, wenn Sie die Einladung annehmen.

Für die Bürger‐Infoveranstaltung der Deutschen Funkturm GmbH gibt es noch keinen Termin.
 

Unsere Ziele und konkreten Bitten an den Ortschaftsrat:

Der Ortschaftsrat stellt jetzt die Weichen. Der Gemeinderat wird sich an Ihrem Beschluss orientieren. Wenn Sie für eine risikoarme Mobilfunklösung stimmen, ist Ihnen unser allergrößter Respekt sicher.

Hier unsere konkreten Bitten für die nächsten Schritte:

  • Fassen Sie bitte bei der Ortschaftsratssitzung am 13. Januar noch keinen endgültigen Beschluss.
  • Informieren Sie die Bürgerinnen und Bürger und beziehen Sie sie bei den weiteren Schritten mit ein.
  • Fordern Sie bei der Verwaltung ein, dass der tatsächliche Mobilfunkbedarf geklärt wird und wie er sich mit
  • Minimalem Risiko decken lässt.
  • Fordern Sie Informationen darüber, wie der Mast bestückt wird und ziehen Sie ggf. einen Gutachter zu Rate, um mit der Telekom auf Augenhöhe verhandeln zu können.
  • Erteilen Sie Ihr Einvernehmen zu einem Bauantrag erst, wenn die offenen Fragen geklärt sind.
  • Gewähren Sie sich und uns genügend Zeit für eine einvernehmliche Lösung.
     

Schlusswort:

Akzeptanz und Frieden im Ort entstehen nur, wenn die Bürgerinnen und Bürger gehört und in den Entscheidungsprozess einbezogen werden.

Dieser Funkmast wird das Leben in unserer Ortschaft mindestens die nächsten 25 Jahre mitprägen. 
Wenn er erst einmal steht, werden wir ihn voraussichtlich nicht mehr los.

Es steht nicht in unserer Macht, die amtlichen Grenzwerte und die große Politik zu ändern. Aber wenigstens hier vor unserer Haustür können wir Einfluss nehmen auf das, was passiert.

Ja, es kostet Zeit und Mühe, Diskussionen zu führen und nach einem guten Weg zu suchen. 
Unser Ort und die Gesundheit der Menschen sollten uns das wert sein.

  

Mobilfunkmast Bartenstein – Bisherige Informationen

Stand: 10.01.2020

Die Arbeitsgruppe Mobilfunk hat die bisher bekannten Fakten über den geplanten Funkmast zusammengetragen.

Aus der Beratungsunterlage Nr. 83/2019 zu TOP 5 zur Gemeinderatssitzung am 24. September 2019, dem Sitzungsbericht von der Website der Stadt Schrozberg und dem Hohenloher Tagblatt (Beitrag: „Empfang bald auch im Ettetal“ vom 26.09.2019) stammen folgende Infos:

  1. Die Anfrage nach dem Funkmaststandort kam von der Deutschen Funkturm GmbH (Telekomtochter)
  2. Der Mast soll ca. 40 m hoch werden
  3. Die Grundfläche beträgt ca. 8 x 8 m, 5 x 5 m oder 4 x 4 m (unterschiedliche Angaben)
  4. Standort: beim Sportplatz, am westlichen Rand des Jungholzes (Beratungsunterlage)
  5. Der Mast soll Bartenstein und Ettenhausen mit LTE versorgen (= 4. Mobilfunkgeneration)
  6. Außer der Telekom können noch weitere Netzbetreiber den Mast nutzen (es gibt 4 Betreiber in Deutschland: Telekom, Vodafone, Telefónica und 1&1 Drillisch)
  7. Der Mast soll 150.000 Euro kosten (Hohenl. Tagblatt). Sämtliche Kosten für Bau, Instandhaltung und Umsetzung übernimmt die Deutsche Funkturm. (Beratungsunterlage)
  8. Die Gemeinde erhält pro Jahr ca. 2.000 Euro Pacht. (Beratungsunterlage)
  9. In der Beratungsunterlage für den Gemeinderat heißt es: „Eine ähnlich gute Grundversorgung in diesem Bereich wäre ohne diesen Standort nach Angaben der DFMG nur mit drei Mobilfunkmasten an anderen Stellen zu realisieren, d. h. dieser Standort wäre optimal.“ Im Sitzungsbericht steht: „Eine Verwirklichung des Projekts mit drei Mobilfunkmasten hielt der Mitarbeiter der Dt. Funkturm Herr Groß aus wirtschaftlichen Gründen für eher unwahrscheinlich.“ 
Wir haben Frau Förderer nach der Gemeinderatssitzung am 9. Dez. 2019 einen Fragenkatalog an die Dt. Funkturm GmbH übergeben und von der Telekom folgende Informationen erhalten:
  1. „Der Standort soll eine Versorgung mit GSM und LTE herstellen“ (= 2. und 4. Mobilfunkgeneration)
  2. Laut Telekom ist gewährleistet, dass Ettenhausen mit diesem einen Mast tatsächlich überall Empfang haben wird.
  3. „Die Reichweite für eine Versorgung in heute üblicher Qualität beträgt ca. 1 km.“ Das reicht nicht bis zum Schloss und nicht bis Ettenhausen. Von weiter entfernten Ortsteilen wie Mäusberg, Hirschbronn oder Ganertshausen ganz zu schweigen.
  4. Der Funkmast hat keine Notstromversorgung, bei Stromausfall gibt es keinen Empfang.
  5. Zum Thema 5G heißt es zwar: „Aktuell gibt es für Bartenstein und Ettenhausen keine 5GAusbauplanungen.“ Doch die Telekom will nicht vertraglich versichern, dass der Mast künftig nicht für 5G genutzt wird.

Folgende Fragen sind offen geblieben:

  1. Wie hoch ist die Sendeleistung?
  2. In welche Richtungen strahlen die Anlagen und welche Nebenkeulen gibt es?
  3. Wie stark werden Sportplatz und Kindergarten von der Strahlung betroffen sein?
  4. Wie hoch ist die Strahlung z. B. im Ziegelweg, in der Riedbacher Str., am Hornungshof? – Die Telekom schreibt: „Für Messungen ist die Bundesnetzagentur zuständig, hierzu können wir keine Aussage treffen.“ (Aber haben sie nicht schon viele ähnliche Masten gebaut und könnten daraus Vergleiche ableiten?)
  5. Wie und wie oft wird die Einhaltung des Grenzwerts geprüft?
  6. Bekommen wir einen Vergleich zwischen 1 großen und 3 kleinen Masten, nicht nur in puncto Wirtschaftlichkeit und Reichweite, sondern vor allem in puncto Leistung und Strahlenbelastung?
  7. Wie steht es um die Haftung? Die großen Rückversicherungen (u. a. Swiss‐Re) haben 2013 Mobilfunk in die höchste Risikogruppe eingestuft. Sie übernehmen keine Haftung für Schäden durch Mobilfunkstrahlung. Haftet am Ende der Grundstückseigentümer, also die Gemeinde, wenn sie sich nicht vertraglich absichert?
  8. Bekommen wir Einblick in die Planungsunterlagen, damit ein unabhängiger Gutachter sie prüfen kann?
  9. Welche Kündigungsfristen oder Ausstiegsmöglichkeiten gibt es für die Gemeinde, falls sie den Vertrag irgendwann auflösen will? – „Über vertragliche Inhalte geben wir keine Auskünfte nach außen“, schreibt die Telekom.

Ein Pachtvertrag zwischen Verwaltung und Dt. Funkturm ist bereits unterzeichnet, lt. Info von Frau Förderer (Mail 6./18.12.19). Sie selbst hat uns ein paar Details daraus preisgegeben: 
Der Pachtvertrag räumt der Deutschen Funkturm GmbH das Recht ein, „auf eigene Kosten eine Funkübertragungsstelle … zu errichten, zu betreiben, zu unterhalten, zu ändern, zu erneuern und auszutauschen.“ 
Das klingt für uns nach einer Art „Freifahrschein“. Bleibt der Gemeinde ein Mitspracherecht? 
Am Zollhaus‐Mast sind lt. Standortgenehmigung der Bundesnetzagentur 23 Sender installiert. 
Werden es in Bartenstein auch so viele?

Zur Laufzeit schreibt uns Frau Förderer: „Der Vertrag hat eine feste Laufzeit von 15 Jahren, eine Festlaufzeitverlängerung von bis zu weiteren 10 Jahren und wird ohne Kündigung anschließend jeweils um zwei Jahre verlängert. (…) Vor Ende der Laufzeit ist die Kündigung nur aus wichtigem Grund möglich. (…) 
Ein offizieller Bauantrag wurde bisher noch nicht gestellt, somit wurde auch das Einvernehmen der Gemeinde noch nicht erteilt.“

Arbeitsgruppe Mobilfunk 
V.i.S.d.P.: Antonie Hertlein, Riedbacher Str. 9, 74575 Bartenstein 

 

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